Schul- und Kulturzentrum
Vorbemerkung
Das Gesamtprojekt „Lindlarer Freiräume“ umfasst insgesamt 8 Realisierungsbausteine, von denen der Baustein 4 – Schul- und Kulturzentrum – als erstes Teilprojekt umgesetzt werden soll. Grundlage der Entwurfsplanung ist die Vorentwurfsplanung mit vertiefter Kostenschätzung vom September 2022, die seitens der Gemeinde eingereicht und mit einem positiven Bescheid zur Förderung genehmigt wurde. Die Vorentwurfsplanung basierte auf der amtlichen Flurkarte, Fotoaufnahmen und den allgemein zugänglichen Luftbildern, die für eine zuverlässige Massen- und Kostenermittlung geometrisch und topographisch keine ausreichende Genauigkeit und Aktualität hatten.
Die Gemeinde hat deshalb zwischenzeitlich eine detaillierte Bestandsaufnahme des Geländes durchführen lassen. Nach Anpassung des Vorentwurfs an das Vermessungsergebnis wurde der Entwurf auf der Grundlage der aktualisierten Geländegeometrie weiterentwickelt. Bereits zur Vorentwurfsplanung war eine Budgetobergrenze mit der Maßgabe vorgegeben, dass dieses Limit auch in den weiteren Planungsphasen einzuhalten wäre. Damit wurde für die Entwurfsphase festgeschrieben, dass Änderungen und Anpassungen des Planungsprogramms nur kostenneutral möglich sind und zwischenzeitliche Preissteigerungen durch entsprechende Programmreduzierungen kompensiert werden müssen.
Bestandssituation, Bereichsumgriff
Das Schul- und Kulturzentrum, rund 500 m westlich des Ortszentrums, bildet den Auftakt einer Grün- und Freizeitachse, die entlang des Lennefer Bachs bis zum Freilichtmuseum am westlichen Ortsrand reicht. Der gesamte Raum zwischen dem Kastelaplatz im Norden und dem Schulzentrum im Süden ist durch den Wechsel von Wiesen mit Baumbestand und Versiegelungsflächen aus Asphalt- und Betonpflasterbelägen geprägt. Trotz der Grünflächen, der raumgliedernden Baumreihen, Baumgruppen und Solitäre mit ausgeprägtem Habitus sind der potentielle Parkcharakter und das Gesamterscheinungsbild durch umfangreiche Fahrverkehrsflächen stark beeinträchtigt. Alle befestigten Flächen dienen entweder dem privaten und öffentlichen Fahrverkehr oder als Parkplätze.
Die Shaftesburystraße zweigt vom Wilhelm-Breidenbach-Weg ab und durchschneidet den Bereichsumgriff in Überbreite mit einer langgezogenen Schleife bis zum westlichen Rand. Auf der gesamten Länge der südlichen Trasse liegt die ausgedehnte Haltestelle für Schul- und Linienbusse. In einzelnen Abschnitten sind darüber hinaus entlang der gesamten Schleife Senkrechtstellplätze angeordnet. Die Verkehrsflächen dominieren den Raum zwischen der Parkanlage am Kastelaplatz und dem Pausenhof des Schulzentrums, beeinträchtigen den räumlichen Zusammenhang und verhindern einen übergreifenden Charakter sowie eine zusammenhängende Nutzung. Auch die Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Ortskern und westlichem Grünzug ist in diesem Abschnitt durch den motorisierten Fahrverkehrsvorrang unterbrochen.
Der Pausenhof der Schule, gleichzeitig das Vorfeld und der Empfangsbereich des Kulturzentrums, besteht aus einer weitgehend ungegliederten Betonpflasterfläche, die altersbedingt und mangels raumbildender Gestaltung „grau und trostlos“ wirkt (Zitat Auslobung). Da die PKW-Parkplätze über das Vorfeld verstreut und teilweise in größerer Entfernung liegen, wird die Pausenhoffläche bei Großveranstaltungen als Parkplatz genutzt, nicht zuletzt auch deshalb, weil der Hofraum eher fahrverkehrs- als schülergerecht erscheint.
Die Analyse der Funktions- und Gestaltungsmängel, sowie der ökologischen Defizite ergibt zusammenfassend, dass der Baustein Schul- und Kulturzentrum zum einen im Übermaß von Fahrverkehrsflächen beherrscht wird, die sein parkartiges Kultur- und Freizeitpotential erheblich beeinträchtigen. Zum anderen fehlen unter dem teilweise gut ausgeprägten Baumbestand raumbildende Grün- und Gestaltungselemente, die attraktive Aufenthalts- und Nutzungsbereiche schaffen können.
Gestaltungskonzept
Die Neuordnung der verschiedenen Nutzungsansprüche am Schul- und Kulturzentrum verfolgt diese Ziele:
Verlagerung der Bushaltestelle an den Wilhelm-Breidenbach-Weg zur Fahrverkehrsentlastung der Grünanlage
Reduzierung der Versiegelungsflächen durch verkürzte, direkte Anbindung der Bushaltestelle an die öffentliche Zufahrtsstraße
Grünraumgewinn durch die Zusammenfassung und Entsiegelung der PKW-Parkplätze bei näherer Zuordnung zum Gebäude
Freimachung einer Fußgänger- und Radfahrer-Promenade als Verbindungsabschnitt zwischen Ortskern und Freizeitpark.
Nach der Bestandsvermessung bildet das Vorgelege des Schul- und Kulturzentrums zwischen dem Haupteingang und dem Lennefer Bach eine relativ gleichmäßige, schiefe Ebene mit insgesamt 8 Metern Gefälle vom Gebäude bis zum Wasserlauf.
Es ist geplant, das generelle Gefälle zu nutzen, um die Niederschlagsmengen, insbesondere bei Starkregenereignissen, nach Norden zu führen und durch geeignete Rückhaltungen weitgehend an der Oberfläche zu fassen, um sie dann verzögert versickern zu lassen oder in den Vorfluter abzuleiten. Die Schwellen liegen jeweils südlich der beiden quer verlaufenden Verkehrstrassen und unterstreichen damit das Gestaltungskonzept, das aus den Bestandsstrukturen heraus entwickelt ist.
Räumlich bestimmend sind dabei die bestehenden parallelen Baumreihen über den Verkehrswegen, die ein orientierendes Grundraster zwischen dem Kastelaplatz und dem Kulturzentrum bilden und den offenen Pausenhof mit dem Sportgehege nach Norden abschließen. Diesem Grundmuster folgen die grünen Karrees, die in den Pausenhof und die Kulturarena eingelegt werden, um die bisher offene Betonfläche zu gliedern und attraktive Verweilräume und Nutzungsangebote zu schaffen. Die Karrees werden zur Anreicherung des bestehenden Baumartenspektrums mit klimaangepassten Solitärbäumen akzentuiert. In der Bodenebene schaffen raumbildende Strauchhecken abschirmende Teilbereiche zum Verweilen. Die grünen Klassenzimmer in den größeren Karrees werden zusätzlich mit thematischen Pflanzengesellschaften aus Stauden- und Gräserarten gefasst. An den Stirnseiten stehen mit dem Rücken zum Grün jeweils Bankquader über die gesamte Länge. Es ist geplant, diese Sitzgelegenheiten von den Schülern, die bereits Betonskulpturen auf dem Pausenhof geschaffen haben, aus den vorhandenen U-Steinbänken in Eigenleistung erstellen zu lassen.
Die Ausstattung des Pausenbereichs wird durch Schutzdächer ergänzt, die verschiedene Funktionen erfüllen. An der Bushaltestelle liegt ein Schlechtwetter-Unterstand für wartende Schüler. Gegenüber ist – anfahrbar über die Bushaltestelle - die Remise für Müll- und Wertstoffcontainer platziert. Die Fahrradstellplätze auf der Westseite erhalten Schlossbügel und eine Regenüberdachung. Der Außenbereich westlich des Kulturforums wird zur Nutzungsverbesserung durch eine kleine Tribüne aus Sitzstufen gefasst, die in die anschließende Böschung auf Süd- und Westseite gelegt werden.
Neuordnung des Verkehrs
auf halbem Weg in zwei Teile trennt. Die Bushaltestelle, nach Vorgabe der Verkehrsaufsichtsbehörde mit vier Stellplätzen ausgestattet – darunter ein Gelenkbusstellplatz - bildet eine Schleife, die von der Zufahrtsstraße aus beiden Richtungen angefahren werden kann. Die Fahrgastseite der Haltestelle wird mit einem behindertenfreundlichen Kasseler Bord (Hochbord) ausgestattet. Der Weg zum Haupteingang der Schule wird mit der Verlagerung der Bushaltestelle deutlich kürzer.
Mit der Konzentration der PKW-Stellplätze auf der Trasse der südlichen Shaftesbury-Straße liegen die erforderlichen Parkplätze für Kulturveranstaltungen ebenfalls näher am Kulturforum. Die bisherige Nutzung des Pausenhofs als Veranstaltungs-Parkplatz ist nach der Neugestaltung nicht mehr möglich und nötig. Die Parkplatzspange wird auch als Kiss + Ride – Zufahrt genutzt werden (Eltern bringen ihre Kinder zu einem erheblichen Anteil mit dem PKW zur Schule). Da diese Verkehre zeitgleich mit den Busanfahrten stattfinden, wird die Einmündung in den Wilhelm-Breidenbach-Weg getrennt von der Buseinfahrt geführt. In einer weiteren Funktion bindet die Trasse das Schießhaus und den Johannesweg auf der Westseite an.
Der nördliche Teil der bisherigen Shaftesbury- Straße wird im Zuge dieser Neuordnung frei von motorisiertem Verkehr. Auf dieser Trasse entsteht die neue Fuß- und Radwegpromenade, die den Ortskern über die Ludwig-Jahn-Straße mit dem Freizeitpark und dem weiterführenden Wanderweg zum Freilichtmuseum im Westen verbindet.
Das Anliegergrundstück auf Fl.Nr. 9/10 wird über den Geh- und Radweg (nördliche Shaftsburystraße) mit Sondernutzungsrecht angebunden.
Die Nordseite des Schul- und Kulturzentrums muss sowohl von der Feuerwehr als auch für Wartungsarbeiten und Transporte bei Kulturveranstaltungen angefahren werden können. Die verbleibenden Pflasterflächen sind – wie die bisherige, jahrzehntelange Nutzung zeigt - für gelegentlichen Schwerlastverkehr ausgelegt. Dies gilt auch für die Neubauflächen des Pausenhofs. Die Zufahrt vom Wilhelm- Breidenbach-Weg ist über die neue Stellplatzzufahrt gewährleistet.
Ökologische Aspekte – zirkuläres Bauen
Die Neuplanung und die Sanierung defizitärer Teilbereiche folgt den Zielen zirkulären Bauens und der Klimawandelanpassung.
Baustoffe im Bestand werden aufgenommen, aufbereitet und im Umbau weitgehend wiederverwendet. Insbesondere die Behaton-Pflaster, aus denen ein Großteil der Verkehrsflächen und des Schulhofs besteht, werden, soweit sie unbeschädigt geborgen werden können, in den Neubauflächen wiedereingesetzt. Auch ist geplant, mineralische Tragschichten, die nicht zu stark verunreinigt sind, aufzunehmen und nach entsprechender Aufbereitung wieder zu verwenden.
Gleichzeitig hat die Neuordnung des Fahrverkehrs und die damit verbundene Konzentration der Fahrverkehrsflächen eine deutliche Reduzierung der Versiegelungsflächen zur Folge. Bei einer Gesamtfläche von 19.500 m² ergibt sich folgende Verschiebung:
Bestand: Versiegelungsfläche (Betonpflaster, Asphalt) 10.300 m²
Grünfläche (Pflanzflächen, Rasen, Wiesen) 9.200 m²Planung: Versiegelungsfläche (Betonpflaster, Asphalt) 8.800 m²
Grünfläche (Pflanzflächen, Rasen, Wiesen) 10.700 m²
Die Entsiegelungsfläche beträgt demnach als Beitrag zur Klimawandelanpassung bei gleichzeitiger Intensivierung der ökologischen Vielfalt und der Nutzungsmöglichkeiten 1.500 m² oder rund 8 %. Die im Zuge der Entsiegelung entstehenden zusätzlichen Vegetationsflächen werden in entsprechender Artenvielfalt mit Bäumen, Sträuchern, Stauden und Gräsern angelegt, die dem Klimawandel stärker angepasst sind.
Das Regenwasser von den Versiegelungsflächen im Bestand wird weitgehend über Kanäle im Mischsystem abgeleitet. Die konventionelle Entsorgung führt häufig zu Kapazitätsengpässen in den verschiedenen Abschnitten des Abwassersystems und/oder zu Überlastungen des Vorfluters.
Der künftige Umgang mit dem Niederschlagswasser hat folgende Ziele:
Entlastung des Kanalsystems durch die lokale Entsorgung
Anreicherung des Grundwassers durch Bodenversickerung
Bessere Wasserversorgung der Vegetation (weniger Trinkwasserverbrauch)
Verbesserung des Mikroklimas durch Verdunstung
Beitrag zur Reduzierung von Hochwasserereignissen
Die anstehenden Böden sind nach dem geotechnischen Bericht vom 25.08.2022 (Verfasser Pro Geo) an der Oberfläche zwar wenig versickerungsfähig, weisen jedoch im Untergrund durchlässige Schichten von Auenkies und Verwitterungs-Kalkstein in 1,20 – 3,00 m Tiefe auf. In den Rückhaltemulden sind deshalb Schluckbrunnen geplant, die das Regenwasser in die versickerungsfähige Schicht ableiten. Die Rückhaltung im nahezu gleichmäßigen Geländegefälle erfolgt über Bodenwellen, kombiniert mit Sockelmauern aus der lokalen Grauwacke, die offene Mulden quer zur Fließrichtung ausbilden. In den flachen Mulden wird das Niederschlagswasser aufgefangen, temporär zurückgehalten und verzögert abgeführt. Eine Überflutung der Rückhalte- und Versickerungsmulden ist etwa bei den immer häufiger und stärker auftretenden Starkregenereignissen nicht ausgeschlossen. Im Rahmen eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens im Anschluss an die Entwurfsplanung wird deshalb geklärt, in welchen Grenzfällen ein Überlauf in den Lennefer Bach als Vorfluter genehmigungsfähig ist.
Optionale Elemente
Wie bereits in den Vorbemerkungen beschrieben wurden der Förderanteil des Projekts und damit das Gesamtbudget mit der Förderzusage festgeschrieben. Seit der dem Förderbescheid zugrundeliegenden Kosten-Erstermittlung hat das statistische Bundesamt im Zeitraum bis zur aktuellen Kostenberechnung eine Kostensteigerung im Landschaftsbau von 19,6 % ermittelt.
Um diese Kostensteigerung zu kompensieren, sind entsprechende Einsparungen in folgenden Planungsinhalten erforderlich:
Unterstände Fahrradstellplatz (Dispositionselement, ursprünglich geplant 3 Stück)
Unterstand am Busbahnhof
Remise Müll und Wertstoffe
Sitzbänke Outdoorunterricht aus Beton, in Eigenleistung der Schule
Ladesäule Fahrzeuge (Dispositionselement, ursprünglich geplant 3 Stück)
Neue Außenleuchten
Trinkwasserbrunnen, grünes Klassenzimmer
Wasserentnahmestelle, grünes Klassenzimmer
neue Tischtennisplatte Outdoor, grünes Klassenzimmer
Tischkicker Outdoor, grünes Klassenzimmer
Tisch Outdoor, grünes Klassenzimmer
Sonnensegel 4.5 x 4.5 m, grünes Klassenzimmer
Dachbegrünung
Die Elemente werden in der Planung als optionale Inhalte dargestellt, die gegebenenfalls nachgerüstet werden können. In Frage kommen
Eigenleistungen der Gemeinde oder der Schule
Alternative Förderprogramme
Budgetaufstockungen
Spenden von dritter Seite



