Förderprogramme im Hauptort-Lindlar starten

Neue Förderprogramme für den Hauptort Lindlar starten - Verfügungsfonds sowie Hof- und Fassadenprogramm unterstützen private Projekte im ISEK-Fördergebiet

 

Der Rat der Gemeinde Lindlar hat in seiner Sitzung vom 01. Juli 2026 die Richtlinien und Antragsunterlagen für zwei neue Förderprogramme im Rahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für den Hauptort Lindlar beschlossen. Damit können der Verfügungsfonds sowie das Hof- und Fassadenprogramm offiziell starten. Beide Förderprogramme laufen bis zum Jahr 2028  und sind Teil der Städtebauförderung. Sie sollen dazu beitragen, den Hauptort Lindlar weiter aufzuwerten, private und gemeinschaftliche Initiativen zu unterstützen und den Erneuerungsprozess im Fördergebiet aktiv mitzugestalten. Bürgerinnen und Bürger, Eigentümerinnen und Eigentümer, Gewerbetreibende, Vereine und weitere örtliche Akteurinnen und Akteure sind eingeladen, eigene Ideen einzubringen und Fördermittel zu beantragen.

 

Mit dem Verfügungsfonds können kleinere Projekte aus der Bürger- und Händlerschaft finanziell unterstützt werden, die zur Belebung, Verschönerung und Stärkung des Hauptorts beitragen. Denkbar sind zum Beispiel Begrünungsaktionen, kleinere Anschaffungen für den öffentlichen Raum, Aktionen zur Stärkung des Miteinanders sowie Kunst- und Kulturprojekte. Die Projekte werden mit bis zu 50 Prozent der Kosten aus öffentlichen Mitteln finanziert. Die weiteren Kosten, also mindestens 50 Prozent Eigenanteil, tragen die Antragstellenden selbst. Die Gesamtkosten eines Projekts müssen zwischen 300 Euro brutto und maximal 3.000 Euro brutto liegen.

 

Das Hof- und Fassadenprogramm richtet sich insbesondere an Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im Fördergebiet. Gefördert werden können Maßnahmen zur gestalterischen Aufwertung privater Fassaden, Hof- und Vorgartenflächen, Mauern, Einfriedungen und weiterer sichtbarer Elemente. Auch Begrünungsmaßnahmen können unterstützt werden. Ziel ist es, das Ortsbild sowie die Wohn- und Aufenthaltsqualität im Hauptort Lindlar langfristig zu stärken. Die maximale Zuschusshöhe pro Gebäude liegt bei insgesamt 10.000 Euro, die Bagatellgrenze bei 1.000 Euro pro Maßnahme. Mit der Richtlinie zum Hof- und Fassadenprogramm wurde zugleich der „Gestaltungsleitfaden Historischer Ortskern“ beschlossen. Er bietet Eigentümerinnen und Eigentümern eine Orientierung für die Gestaltung förderfähiger Maßnahmen.

 

Interessierte mit einer Projektidee oder einer geplanten Maßnahme am eigenen Gebäude können sich ab sofort an das Ortsteilmanagement wenden. Dort erhalten sie Beratung zu beiden Förderprogrammen, Unterstützung bei der Einordnung ihrer Vorhaben sowie Hinweise zur Antragstellung. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung erst nach Bewilligung begonnen werden darf. Die Förderrichtlinien und Antragsunterlagen stehen unter www.lindlarer-freiraeume.de zum Download bereit und sind auch im Ortsteilbüro in ausgedruckter Form erhältlich.

 

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Veröffentlichung

Do, 23. Juli 2026

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